Ausschüsse der Stadtvertretung
Die Stadtvertretung errichtet Ausschüsse als ihre Initiativ- und Kontrollorgane, die ihre Stellungnahmen, Vorschläge und Rechenschaft der Stadtvertretung abzulegen haben. Der Vorsitzende des Ausschusses ist immer eines der Mitglieder der Stadtvertretung, welcher wie auch die anderen Mitglieder des Ausschusses durch die Stadtvertretung gewählt wird. Die Ausschüsse treffen sich nach Bedarf. Der Finanzausschuß und der Kontrollausschuß werden von der Stadtvertretung immer errichtet. Der Finanzausschuß kontrolliert die Vermögens- und Finanzmittelwirtschaft der Stadt und erfüllt auch weitere von der Stadtvertretung gestellte Aufgaben. Der Kontrollausschuß kontrolliert die Erfüllung der Beschlüsse der Stadtvertretung und des Stadtrates, die Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die anderen Ausschüsse und das Stadtamt im Bereich der selbständigen Verwaltungstätigkeit und erfüllt auch weitere von der Stadtvertretung gestellte Aufgaben.
14.07.2009 08:32
02.07.2009 14:05