Bürgermeister
Der Bürgermeister wird durch die Stadtvertretung von den Mitgliedern der Stadtvertretung gewählt und der Stadtvertretung legt er auch die Rechenschaft über seine Tätigkeiten ab. Der Bürgermeister vertritt die Stadt nach außen hin, seine Funktion hat jedoch nicht den Charakter eines Satzungsorgans der juristischen Person, und er kann alle Amtshandlungen, die der Genehmigung der Stadtvertretung oder des Stadtrates bedürfen, erst nach der Genehmigung durch diese Organe vornehmen. Der Bürgermeister beruft ein und leitet in der Regel die Tagungen der Stadtvertretung und des Stadtrates und unterschreibt gemeinsam mit den benannten Unterschriftsberechtigten die Tagungsprotokolle. Gemeinsam mit dem stellvertretenden Bürgermeister unterschreibt er die für die Stadt relevanten Rechtsvorschriften. Der Bürgermeister erfüllt auch andere Aufgaben, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben.
14.07.2009 08:32
02.07.2009 14:05