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Stadtrat

Der Stadtrat ist ein Exekutivorgan für die Ausübung der selbständigen Verwaltungstätigkeit der Stadt. Angesichts dieser Position steht ihm kein Entscheidungsrecht im Bereich der übertragenen Kompetenzen zu, ausgenommen die im Gesetz geregelten Fälle (Befugnis zur Erlassung von Verordnungen der Stadt). Die Tagungen des Stadtrates sind im Gegensatz zu den Tagungen der Stadtvertretung nicht öffentlich, der Stadtrat trifft sich in der Regel alle 14 Tage, in dringenden Fällen kann eine außerordentliche Tagung einberufen werden. Der Stadtrat besteht aus dem Bürgermeister, dem stellvertretenden Bürgermeister und weiteren fünf Mitgliedern, die durch die Stadtvertretung von den Mitgliedern der Stadtvertretung gewählt werden. Die Beratungsorgane für den Stadtrat sind die Kommissionen.


14.07.2009 08:32
02.07.2009 14:06
Zuletzt aktualisiert von: Petr Celý

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